Einseitige Ausübung des Kapitalwahlrechts
Einseitige Ausübung des Kapitalwahlrechts ist als versorgungsfeindlich anzusehen. Wie der regelmäßigen Leserschaft weitestgehend bekannt, werden bei einer Scheidung die innerhalb der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften hälftig geteilt. Besonderheiten gelten dabei für solche Lebensversicherungsverträge mit einem Wahlrecht. Eine solche Konstellation hatte im Folgenden auch das Berliner Kammergericht (KG) zu beurteilen. Die Ehegatten hatten unter anderem einen Lebensversicherungsvertrag … Einseitige Ausübung des Kapitalwahlrechts weiterlesen
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