Familienrecht Bräutigam Minderjähriger Bräutigam: Eine nach EU-Auslandsrecht rechtmäßig geschlossene Ehe ist auch in Deutschland zu billigen In Deutschland tritt die sogenannte Ehemündigkeit erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Ausnahmsweise kann früher geheiratet werden, dann aber nur mit besonderen gerichtlichen Genehmigungen. Was gilt, wenn eine mit diesen deutschen Regeln nicht konforme Eheschließung im EU-Ausland … Familienrecht Bräutigam weiterlesen
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